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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 23/10   

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https://dejure.org/2010,17721
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 23/10 (https://dejure.org/2010,17721)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.05.2010 - 2 Sa 23/10 (https://dejure.org/2010,17721)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 2 Sa 23/10 (https://dejure.org/2010,17721)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 23/10
    Soweit das Arbeitsgericht Schwerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.01.2009 - 3 AZR 900/07 - mit ausführlicher Begründung eine geltendserhaltene Reduktion abgelehnt hat, setzt sich die Berufung hiermit nur sehr eingeschränkt auseinander.
  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04

    Rückzahlung von Weiterbildungskosten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 23/10
    Selbst wenn man dies einer Ausbildungsdauer von etwa sechs Monaten gleichsetzen würde, würde dies keine längere Bindung als drei Jahre rechtfertigten (BAG vom 21.07.2005 - 6 AZR 452/04 -).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 23/10
    Die Beweislast dafür, dass bei einer Vertragsklausel, die nur zu einer einmaligen Verwendung bestimmt war, für den Verbraucher keine Möglichkeit der Einflussnahme bestanden hat, trägt letztlich der Verbraucher, wenn sich der Unternehmer im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast auf eine entsprechende Behauptung des Verbrauchers konkret eingelassen hat (BAG vom 08.12.2008 - 8 AZR 81/08 -, BGH 03. April 1998 V ZR 6/97, 15. April 2008 X ZR 126/06).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 126/06

    Verbraucher trägt Beweislast für Vorformulierung von Vertragsklauseln in

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 23/10
    Die Beweislast dafür, dass bei einer Vertragsklausel, die nur zu einer einmaligen Verwendung bestimmt war, für den Verbraucher keine Möglichkeit der Einflussnahme bestanden hat, trägt letztlich der Verbraucher, wenn sich der Unternehmer im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast auf eine entsprechende Behauptung des Verbrauchers konkret eingelassen hat (BAG vom 08.12.2008 - 8 AZR 81/08 -, BGH 03. April 1998 V ZR 6/97, 15. April 2008 X ZR 126/06).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 23/10
    Die Beweislast dafür, dass bei einer Vertragsklausel, die nur zu einer einmaligen Verwendung bestimmt war, für den Verbraucher keine Möglichkeit der Einflussnahme bestanden hat, trägt letztlich der Verbraucher, wenn sich der Unternehmer im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast auf eine entsprechende Behauptung des Verbrauchers konkret eingelassen hat (BAG vom 08.12.2008 - 8 AZR 81/08 -, BGH 03. April 1998 V ZR 6/97, 15. April 2008 X ZR 126/06).
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